Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) über Elektro- und Elektronikaltgeräte des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003
Die beiden Richtlinien wurden mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten mit Datum vom 24. März 2005 in nationales Recht umgesetzt.
Laut §5 des ElektroG dürfen in homogenen Werkstoffen ab dem 01. Juli 2006 folgende Höchstkonzentrationen enthalten sein:
- 0,1 Gewichtsprozent für Blei, Quecksilber und sechswertiges Chrom
- 0,01 Gewichtsprozent für Cadmium.
Wieland erfüllt diese Anforderungen für bleifreie Legierungen.
Unberührt vom ElektroG gilt der Anhang zu Ausnahmeregelungen zur Richtlinie 2002/95/EG weiterhin. Bleihaltige Wieland-Legierungen entsprechen mit einem Bleigehalt von max. 3,5 % der Ausnahme von der Verwendung von Blei in Kupferlegierungen von bis zu 4 Gewichtsprozent, geregelt im Anhang Nr. 6 der RoHS-Richtlinie sowie im Anhang II Nr. 3 der Altauto-Richtlinie (2000/53/EG).


