Die REACH-Verordnung - (EG) Nr. 1907/2006 - ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. An dieses Datum sind verschiedene Maßnahmen zeitlich gekoppelt, die auch die Wieland-Gruppe betreffen.
Im Folgenden finden Sie einige Informationen über den REACH-Umsetzungsprozess bei der Wieland-Werke AG bzw. in der Wieland-Gruppe:
Die Abteilung "EHS und Normung" ist zentrale Anlaufstelle für REACH-Anfragen und die Beantwortung von REACH-Fragebögen.
Ansprechpartner:
Dr. Stefan Priggemeyer
Telefon: +49 (0)731 944-2794
Alle Metalle, die wir in Mengen > 1 t/a in der Wieland-Gruppe einsetzen, haben wir vorregistriert, um die in der REACH-Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen ggf. in Anspruch nehmen zu können.
Insgesamt hat die Wieland-Werke AG im Juli 2008 27 Metalle vorregistriert, darunter:
| Die nicht genannten vorregistrierten Metalle sind derzeit nicht in unseren Legierungen enthalten, sondern dienen ggf. zukünftigen Werkstoffentwicklungen. | |||
| Metalle | EINECS-Nr. | CAS-Nr. | Vorregistrierungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Kupfer | 231-159-6 | 7440-50-8 | 05-2114103288-55-0000 |
| Nickel | 231-111-4 | 7440-02-0 | 05-2114103334-66-0000 |
| Zink | 231-175-3 | 7440-66-6 | 05-2114103351-70-0000 |
| Aluminium | 231-072-3 | 7429-90-5 | 05-2114103416-62-0000 |
| Arsen | 231-148-6 | 7440-38-2 | 05-2114103373-64-0000 |
| Blei | 231-100-4 | 7439-92-1 | 05-2114106797-43-0000 |
| Chrom | 231-157-5 | 7440-47-3 | 05-2114106832-57-0000 |
| Cobalt | 231-158-0 | 7440-48-4 | 05-2114106843-54-0000 |
| Eisen | 231-096-4 | 7439-89-6 | 05-2114106856-47-0000 |
| Magnesium | 231-104-6 | 7439-95-4 | 05-2114106901-60-0000 |
| Mangan | 231-105-1 | 7439-96-5 | 05-2114106912-57-0000 |
| Phosphor | 231-768-7 | 7723-14-0 | 05-2114106954-49-0000 |
| Silber | 231-131-3 | 7440-22-4 | 05-2114106971-53-0000 |
| Silizium | 231-130-8 | 7440-21-3 | 05-2114106982-50-0000 |
| Zinn | 231-141-8 | 7440-31-5 | 05-2114107034-68-0000 |
| Zirkon | 231-176-9 | 7440-67-7 | 05-2114107046-63-0000 |
Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung sind gleichzeitig die Fristen festgelegt, zu denen Stoffe - in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung und der Tonnage, mit der sie jährlich hergestellt oder importiert werden - zu registrieren sind.
Als Importeur verschiedener Metalle aus Nicht-EU-Ländern sind wir in der Pflicht, diese Metalle auch zu registrieren. Im Zuge der 1. Registrierungsphase sind die Metalle Kupfer, Nickel und Zink bei der European Chemicals Agency (ECHA) registriert worden. Weitere Metalle werden wir bei Bedarf registrieren.
Für Metalle, die wir aus einem EU-Land beziehen, sind wir nachgeschalteter Anwender (Downstream-User). In diesen Fällen stellen wir sicher, dass unsere Lieferanten diese Metalle registriert haben. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Halbzeugherstellung in den jeweiligen Registrierungsdossiers abgedeckt ist.
Für Metalle, die wir aus einem EU-Land beziehen, sind wir nachgeschalteter Anwender (Downstream-User). In diesen Fällen stellen wir sicher, dass unsere Lieferanten diese Metalle registriert haben. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Halbzeugherstellung in den jeweiligen Registrierungsdossiers abgedeckt ist.
| Metalle | EINECS-Nr. | CAS-Nr. | Registrierungsnr. |
|---|---|---|---|
| Kupfer | 231-159-6 | 7440-50-8 | 01-2119480154-42-0001 |
| Nickel | 231-111-4 | 7440-02-0 | 01-2119438727-29-0006 |
| Zink | 231-175-3 | 7440-66-6 | 01-2119467174-37-0010 |
Entsprechend Titel IV und V der REACH-Verordnung sind wir verpflichtet, Informationen zur Anwendung und Exposition von Folgeanwendungen an unsere Metall-Lieferanten bzw. die Ersteller der Registrierungsdossiers weiterzuleiten.
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern) gelten als zulassungspflichtige Stoffe unter der REACH-Verordnung. Sie sind im Anhang XIV, der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe, der REACH-Verordnung aufgeführt.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat erstmalig am 28.10.2008 eine Kandidatenliste für die Aufnahme von Stoffen in den Anhang XIV im Internet veröffentlicht. Die letzte Ergänzung der Kandidatenliste erfolgte am 19.12.2011. Die aktuelle Kandidatenliste kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
Mit Verordnung (EU) 143/2011 vom 17.02.2011 hat die EU-Kommission die ersten sechs Stoffe in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen.
Die in der Kandidatenliste sowie die im Anhang XIV aufgeführten Stoffe sind in unseren Erzeugnissen nicht enthalten!
Unter Bezug auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung weisen wir ferner darauf hin, dass die bei uns eingesetzten Metalle die weiteren Kriterien nach Artikel 57 der REACH-Verordnung für die mögliche Aufnahme in den Anhang XIV nicht erfüllen.
Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung erfüllen wir unsere Informationspflicht gegenüber unseren Kunden unaufgefordert dann, wenn "besonders besorgniserregende Stoffe" in einem unserer Erzeugnisse in Gehalten größer 0,1% enthalten sein sollten.
Das IMDS-System der Automobilindustrie kann dazu genutzt werden, dieser Kommunikationspflicht nachzukommen. Dabei wurde seitens der Automobilhersteller darauf hingewiesen, dass die Mitteilung von SVHCs nicht auf den Herstellungsprozess eines Bauteiles zu beziehen ist, sondern nur auf die Bestandteile des Bauteils.
Aufgrund der festgelegten Definition von Stoff, Zubereitung und Erzeugnis im "Guidance on requirements for substances in articles" betrachten wir:
Abfälle, die unser Haus verlassen und bislang dem Abfallregime unterworfen sind, unterliegen auch weiterhin dem Abfallregime.
Momentan ist noch in Diskussion, ob sortenreine Schrotte künftig unter REACH zu betrachten sind.
Mit Inkrafttreten der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 zum 01.06.2007 wurde die Richtlinie 91/155/EWG (Informationen in Sicherheitsdatenblättern) aufgehoben.
Die REACH-VO definiert die Anforderungen, die an ein Sicherheitsdatenblatt gestellt werden, und legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern vorliegt.
Für Erzeugnisse besteht keine rechtliche Verpflichtung, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.
Da die von uns hergestellten Halbzeuge und Fertigprodukte als Erzeugnisse im Sinne der REACH-VO anzusehen sind, werden wir künftig keine Sicherheitsdatenblätter mehr zur Verfügung stellen. Stattdessen wird unseren Kunden auf freiwilliger Basis ein "Informationsblatt für Erzeugnisse“ mit den entsprechenden Angaben zur Verfügung gestellt.
Material Safety Data Sheets (MSDS) gemäß U.S. Hazard Communication Standard 29 CFR 1910.1200 werden unseren Kunden weiterhin unverändert zur Verfügung gestellt.
Für die Beantwortung weitergehender Fragen haben wir für Sie im Nachfolgenden einige nützliche „Internet-Links zum Thema REACH“ bzw. zu „REACH-Helpdesks“ zusammengestellt.
Über aktuelle Entwicklungen zum Thema REACH bei Wieland werden wir Sie auch künftig an dieser Stelle informieren.
REACH-Helpdesks und allgemeine REACH-Informationen
REACH-Verordnung
European Chemicals Agency (ECHA)
Die Web-Seiten von wieland.de, ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie alle zur Funktionalität dieser Web-Seiten eingesetzten Komponenten unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht der Wieland-Werke AG. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Web-Seiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im Übrigen keinerlei Rechte an den Inhalten und Programmen.
Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ist ohne schriftliche Genehmigung der Wieland-Werke AG untersagt. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom.
© der Wieland-Werke AG, 2002